Coronavirus

An der Universität Stuttgart finden Präsenzveranstaltungen statt. Digitale Formate werden das Präsenzangebot weiterhin ergänzen. 

Ab dem 29. November dürfen Studierende in der Alarmstufe II nur mit gültigen 2G-Status (geimpft oder genesen) an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Ausnahmen sind zwingend notwendige Praxisveranstaltungen (Laborpraktika usw.). Teilnehmende einer Präsenz-Lehrveranstaltung sind verpflichtet, ein gültiges sogenanntes campUSticket bei sich zu tragen.

Siehe https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/meldungen/corona/